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Foto: Radosław Drożdżewski (User:Zwiadowca21) / wikimedia.org (CC-BY-SA-4.0)

Deutschlands Verwaltungsgerichtsbarkeit geht im Zusammenhang mit der Asylantenflut und Klagsbegehren dieser gegen negative Bescheide unter. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im gesamten deutschen Bundesgebiet nicht weniger als 320.000 Asylklagen anhängig.

Per 30. Juni 2016 waren es noch 69.000 Asylklagen, die die Verwaltungsgerichte beschäftigten. Das sind fast fünfmal weniger Asylgerichtsverfahren als zur Jahresmitte 2017.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter spricht von einer “dramatischen Situation” und permanenter Überlastung der Gerichtsbehörden durch die Masse an Asylverfahren. Trotz erfolgter Personalaufstockung könnten die Gerichte diese Masse an Verfahren kaum noch abwickeln.

Durch Angela Merkels “Willkommenskultur” sind aktuell nicht weniger als 1,6 Millionen Asylanten verfahrensmäßig in Deutschland durch Verwaltungsbehörden und Gerichte zu behandeln. Hinter dieser Zahl scheinen sowohl Migranten auf, die sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden, als auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, dazu kommen sogenannte “subsidiär Schutzberechtigte” sowie bereits abgelehnte Asylbewerber, die auf ihre Abschiebung warten.

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