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Statt zwei Monaten wurde dem ungarischen Justizministerium eine einmonatige Frist seitens der Europäischen Kommission gesetzt, um das Gutachten dieser im Pflichtverletzungsverfahren des Zivilgesetzes zu beantworten. Am 4. Oktober wurde die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission in Empfang genommen, von diesem Zeitpunkt an hat Ungarn nur einen Zeitraum von einem Monat für die Reaktion.

Das Ministerium teilte mit: sie würden die Stellungnahme beantworten, jedoch unter Berücksichtigung einer Frist von zwei Monaten. Darüber hinaus lehnt Ungarn  die ungerechtfertigte und benachteiligende Fristsetzung der Kommission ab. Was die Europäische Kommission zur einseitigen Fristmodifizierung sagt, bzw. ob diese vom Vorhaben der Nichtberücksichtigung der Frist in Kenntnis gesetzt wurde, beinhaltet die Mitteilung nicht.

Die ungarische Nachrichtenagentur MTI gab weitere Ausführungen der Mitteilung bekannt: demnach setze die Kommission zum siebten Mal binnen kurzer Zeit nur eine einmonatige, oder sogar zwei- und vierwöchige Fristen für die Reaktion, so musste Ungarn in drei außerordentlich komplizierten Pflichtverletzungsverfahren (Quoten, Transparenz der Zivilorganisationen, die Modifizierung des Hochschulgesetzes) mit unbegründet kurzen Fristen schaffen.

Der parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums verriet der MTI telefonisch: sie beschweren sich, dass die EU die bei den Pflichtverletzungsverfahren gewohnten zweimonatigen Reaktionsfristen in drei Fällen, insgesamt sogar siebenmal verkürzte. In sechs Fällen auf einen Monat, in einem Fall auf zwei Wochen.

Alle drei seien komplexe Angelegenheiten, ein Fall behandele die verbindlichen Einwanderungsquoten, ein anderer prüfe das Gesetz der Zivilorganisationen, und beim dritten ginge es um das Central-European-University.

In der Mitteilung betonte das Ministerium: Ungarn hielt die außerordentlich kurzen Reaktionsfristen immer ein, und in allen Fällen wendete es sich an die Kommission, um eine Fristverlängerung zu erlangen, die diese summarisch und ohne jeglicher eigentlichen Begründung ablehnte.

Laut ihrem Standpunkt sei es willkürliche Druckausübung, die das Recht Ungarns auf ein faires Verfahren und gerechte Verteidigung eindeutig verletze. Sie erklärten: trotz alledem beschloss die ungarische Regierung ihre Antwort entsprechend der jahrzehntelangen Praxis einer zweimonatigen Frist, bis 5. Dezember nach Brüssel zu senden.

Quelle: https://mno.hu/belfold/rovidebb-hataridot-kaptunk-az-europai-bizottsagtol-kiborult-a-miniszterium-2425919

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