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flickr.com/ Marco Verch (CC BY 2.0)

Seit dem Beginn der großen Völkerwanderung im Herbst 2015 bezahlt der deutsche Steuerzahler zu Unrecht nach Europa eingewanderte “Flüchtlinge” aus Syrien, Libyen und anderen Staaten im Norden Afrikas. Ein besonders extremer Fall kam erst kürzlich ans Licht, in dem eine Asylwerberin den Staat um 13.000€ betrog.

Obwohl sie sich wiederholt wochenlang nicht im Bundesgebiet aufhielt, kassierte sie über Jahre monatlich 300 Euro vom Landratsamt. Den Anspruch auf finanzielle Mittel haben Asylwerber nur, wenn sie sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. In anderen Fällen wird die Zahlung solcher Gelder eingestellt.

Die 26-jährige Angeklagte hatte ihre beiden minderjährigen Kinder 2014 in Afrika zurückgelassen und war über Libyen und Italien nach Deutschland gekommen. Immer wieder reiste sie aus, angeblich, um einen Freund in Italien zu besuchen, und ohne gültige Papiere illegal wieder in die Bundesrepublik ein. Somit hat die Asylwerberin keinen Anspruch auf die finanzielle Zuwendung der Bundesrepublik.

Im November 2015 flog die Afrikanerin auf, weil sie mit dem ICE von München nach Rom reiste, zusätzlich führte sie Drogen im Gepäck mit. Der angebliche Grund für ihre Reise: Kleidung für ihre Kinder zu kaufen, diese wären in Italien billiger. Schwachsinn, findet auch Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker, schon alleine das Ticket nach Italien kostet in eine Richtung 79€.

Amtsgerichtsdirektor Strecker die Frau zu einem Jahr auf Bewährung. Sie habe den deutschen Sozialstaat und den Wohlfahrtsgedanken des Asylgesetzes schamlos ausgenutzt.  Da ihr Asylantrag wieder läuft, hat sie mit der Haftentlassung erneut Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: schwaebische.de

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