Antrag auf Mindestsicherung
APA/Barbara Gindl
Mindestsicherung

Von Kritik gespickte Begutachtung endet

Für die von der Regierung geplante Reform der Mindestsicherung hat sich zuletzt der Gegenwind deutlich verschärft. Grund dafür ist die am Donnerstag zu Ende gehende Begutachtung. In den dazu abgegebenen Stellungnehmen nahmen sich Kritiker kein Blatt vor den Mund. Vor allem Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm.

„Menschen werden wieder zu angsterfüllten Bittstellern ohne jegliche Absicherung gemacht“, warnte etwa SOS Mitmensch. Der Menschenrechtsorganisation zufolge bedeutet der Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Form „die Abschaffung von sozialen Mindeststandards und damit die Abkehr vom Gedanken einer menschenwürdigen Mindestsicherung für bedürftige Menschen“.

Scharfe Kritik kam auch vom Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK), das sich gegen das erklärte Regierungsziel wandte, die Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen: „Sozialhilfe (Mindestsicherung) als Steuerungsmittel für fremdenpolizeiliche Ziele zu nutzen ist dem Grundgedanken des österreichischen Sozialstaates bis dato nicht immanent und erscheint dem ÖRK daher befremdlich und systemwidrig.“

Allein wenn man bedenke, dass die Ausgaben der Mindestsicherung derzeit bei 0,9 Prozent des Sozialbudgets liegen, sei „die Brutalität, mit der sich diese Bundesregierung auf die Schwächsten in unserer Gesellschaft eingeschossen hat, einfach unfassbar“, heißt es dazu beim Samariterbund Österreich.

„Achtung statt Beschämung“

Auch die Armutskonferenz stellte der Reform ein vernichtendes Zeugnis aus. „Ziel muss es doch sein, Existenz und Chancen zu sichern, nicht Leute weiter in den Abgrund zu treiben“, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung, in der gleichzeitig davor gewarnt wird, „Menschen bis weit in die Mittelschichten einem drohenden Almosenregime auszusetzen“.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen sozialen Organisationen wurde am Mittwoch unter Schlagworten wie „Grundrechte statt Almosen“, „Chancen statt Abstieg“ und „Achtung statt Beschämung“ zudem eine Mindestsicherung eingefordert, „die soziale Notlagen präventiv vermeidet und Armut bekämpft“ – mehr dazu in religion.ORF.at.

Aus der Wissenschaft wird der Regierung in diesem Zusammenhang „Wohlfahrtschauvinismus“ vorgeworfen. Durch die Reformen würden Bedürftige demnach zu Bittstellern gemacht und noch stärker armutsgefährdet – mehr dazu in science.ORF.at.

„Jeder siebte Österreicher armutsgefährdet“

So wie viele andere rief etwa die Caritas die Regierung dazu auf, die im Raum stehenden Kürzungen bei der Mindestsicherung noch einmal zu überdenken. „Jeder siebte Österreicher ist armutsgefährdet. Mehr als 200.000 Menschen frieren in kalten Wohnungen. Kühlschränke bleiben leer, Mieten steigen, und Obdachlosigkeit ist nur die sichtbare Spitze dieses Eisbergs“, wie Caritas-Präsident Michael Landau dazu sagte.

Schwerpunkt bei Landeshauptleutekonferenz

Von einem „Rückschritt in die Zeit vor Erlassung von Sozialhilfegesetzen“ war beim Bündnis Tirol die Rede, das rund 300 in Tirol tätige Einrichtungen und Dachverbände aus den Bereichen Soziales, Arbeit, Gesundheit und Bildung vereint. In einem offenen Brief wurden Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sowie die Landesregierung und die Landtagsabgeordneten aufgefordert, alles zu unternehmen, um die „Mindestsicherung neu“ zu verhindern – mehr dazu in tirol.ORF.at.

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kündigte unterdessen bereits an, das Thema Mindestsicherung zu einem Schwerpunkt der Landeshauptleutekonferenz zu machen. Mit Blick auf die von der Regierung geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung, die vor allem Familien mit mehreren Kindern und Zuwanderer betrifft, schloss sich Kaiser bereits am Mittwoch der Kritik am Bundesmodell an. Unter seinem am Montag beginnenden Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz werde er nun gemeinsam mit den anderen Landeshauptleuten das Gespräch mit der Bundesregierung suchen – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Eine Stellungsnahme gibt es auch von der niederösterreichischen Landesregierung. In dieser wird der Entwurf zwar grundsätzlich begrüßt, „da dadurch bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen geschaffen werden“ – inhaltlich werfe er „jedoch einige Fragen auf, die (…) noch einer rechtlichen Klarstellung bzw. Präzisierung bedürfen“.

„Verarmungsgesetz“ und „Rückschritt“

Sämtliche der im geplanten Gesetz vorgesehenen Höchstsätze an Leistungen liegen unter der von der Statistik Austria errechneten Armutsgefährdungsschwelle in Österreich, kritisierte unterdessen Amnesty International (AI) Österreich. AI-Österreich-Geschäftsführerin Annemarie Schlack sprach in diesem Zusammenhang von einem „Verarmungsgesetz“ und einem „Rückschritt für die Menschen in Österreich“.

Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger erinnerte daran, „dass die Sozialhilfe das unterste Netz im Sozialstaat ist, ein Ausweichen auf andere Leistungen ist nicht möglich“. Mehr als 35 Prozent der Bezieher der Mindestsicherung seien 2017 Kinder gewesen, in Zahlen über 80.000. Sie leiden schon jetzt unter schlechten Lebensbedingungen, das werde mit der neuen Regelung massiv verstärkt.

Geht es nach der Vorsitzenden des Integrationshauses, Katharina Stemberger, werde durch das Gesetzesvorhaben „kein einziges Problem gelöst, sondern viele neue Probleme geschaffen“. Der vorliegende Entwurf stellt Stemberger zufolge „einen massiven Rückschritt in der Armutsbekämpfung dar und zielt darauf ab, Geflüchtete und Migranten im Bereich der Sozialhilfe gravierend schlechterzustellen“.

„Lage der Perspektivlosigkeit“

SOS-Kinderdorf warnte, dass die im Entwurf geplanten Einschnitte zu einem Anstieg der Zahl von in Armut lebenden Kindern führen würden. Das werde mittelfristig eine erhöhte Belastung der Gesundheits- und Sozialbudgets bedingen. Noch schärfer formulierten es die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der Entwurf stelle „in seiner Gesamtheit eine Missachtung des Prinzips der Kindeswohlvorrangigkeit dar“.

„Menschenwürdiges Leben muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienkonstellation, Herkunft, Behinderung und Fähigkeit zur Teilnahme am Arbeitsmarkt möglich sein“, mahnte schließlich der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.

Gerhard Jelinek, der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, ging auf den geplanten Ausschluss verurteilter Straftäter von der Sozialhilfe ein. „Die davon betroffenen Personen geraten in eine Lage der Perspektivlosigkeit, womit sich das Gefährdungspotenzial, neuerlich in die Kriminalität abzugleiten, signifikant erhöht“. „Der Entzug der Überlebenssicherung als Strafe ist ein Akt, der in einer gut entwickelten Rechtsordnung keinen Platz haben darf“, heißt es dazu beim Verein Neustart, dem zufolge das Vorhaben, Straffällige von der Sozialhilfe auszuschließen, wieder ersatzlos gestrichen werden sollte.

UNHCR warnt vor steigender Armut

Beim UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR teile man grundsätzlich das im Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, dass Sozialhilfe für den kürzestmöglichen Zeitraum bezogen werden soll und die Betroffenen so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen sollen. Die geplanten Maßnahmen seien aber nicht zielführend, wie Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, in einer Aussendung mitteilte.

Besorgniserregend sind für das UNHCR demnach die vorgesehenen Einschnitte für anerkannte Flüchtlinge sowie der gänzliche Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten, die künftig gar keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe haben sollen. „Anstatt die Sozialhilfe als soziales Auffangnetz und als Integrationsmotor einzusetzen, scheint hier bewusst eine Marginalisierung der Betroffenen in Kauf genommen zu werden“.