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   LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs - 50 Js 180/14 - 6/16   

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https://dejure.org/2016,41490
LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs - 50 Js 180/14 - 6/16 (https://dejure.org/2016,41490)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21.11.2016 - 22 KLs - 50 Js 180/14 - 6/16 (https://dejure.org/2016,41490)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 21. November 2016 - 22 KLs - 50 Js 180/14 - 6/16 (https://dejure.org/2016,41490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Tragens von gleichartigen Kleidungsstücken in der Öffentlichkeit als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung; Tragen von orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Pressebericht, 21.11.2016)

    Uniformverbot: Mitglieder der "Scharia-Polizei" freigesprochen

  • focus.de (Pressemeldung, 21.11.2016)

    "Scharia-Polizei": Alle Angeklagten freigesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" stellt kein strafbares Verhalten dar - LG Wuppertal spricht sieben Mitglieder der "Scharia-Polizei" frei

  • nwzonline.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.11.2016)

    Selbsternannte Sittenwächter: "Scharia-Polizei" vor Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • faz.net (Pressekommentar, 21.11.2016)

    Dagegenhalten

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 21.11.2016)

    Wer die "Scharia-Polizei" fürchtet, ist selbst schuld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Es handelt sich bei den Warnwesten nicht um inländische oder ausländische Uniformen im Sinne des § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB oder diesen ähnliche Uniformen im Sinne des § 132a Abs. 2 StGB, denn eine Uniform in diesem Sinne ist nur eine solche, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 4 StR 40/11, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Das Uniformverbot ist bei verfassungskonformer Auslegung dann nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn es auf das gemeinsame Tragen solcher Kleidung beschränkt wird, die nicht nur die Außenwirkung kollektiver Äußerungen verstärken können, sondern darüber hinaus geeignet sind, suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme Militanz auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81, juris-Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10

    Uniformverbot: Zuwiderhandlung durch Tragen von gleichartigen Kleidungsstücken

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des Versammlungsgesetzes und den mit dem Uniformverbot verfolgten Gesetzeszweck, den freien politischen Meinungskampf vor Beeinträchtigungen in suggestiv-militanter Form durch einschüchternde militärische Uniformierung als Ausdruck politischer Gesinnung zu schützen (vgl. BT-Drucksache 1/4387 vom 22.05.1953), ist die Vorschrift des § 3 Abs. 1 VersammlG im Lichte der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG verfassungskonform auszulegen, denn das Uniformverbot gilt der Uniform als Symbol organisierter Gewalt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2011 - 2 Ss 156/10, abgedruckt in: NStZ-RR 2011, 187; Rühl in: NJW 1995, 561, 564).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Der Rundgang der Angeklagten am 03.09.2014 durch die Innenstadt von P war - auch nach dem sogenannten engen Versammlungsbegriff - eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG bzw. des für Jedermann geltenden § 1 VersammlG, denn es handelte sich um eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92, 104; BVerfGE 111, 147, 154; Erbs/Kohlhaas/Wache, Strafrechtliche Nebengesetze, VersammlG, 210. Ergänzungslieferung, September 2016, § 1 VersammlG, Rn. 20 ff. jeweils m.w.N.) in Form einer Versammlung unter freiem Himmel.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Der Rundgang der Angeklagten am 03.09.2014 durch die Innenstadt von P war - auch nach dem sogenannten engen Versammlungsbegriff - eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG bzw. des für Jedermann geltenden § 1 VersammlG, denn es handelte sich um eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92, 104; BVerfGE 111, 147, 154; Erbs/Kohlhaas/Wache, Strafrechtliche Nebengesetze, VersammlG, 210. Ergänzungslieferung, September 2016, § 1 VersammlG, Rn. 20 ff. jeweils m.w.N.) in Form einer Versammlung unter freiem Himmel.
  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Der Aufdruck "SHARIA POLICE" enthält keinen konkreten Bezug zu Gewalt, etwa durch Abbildung von Waffen oder die Verwendung gewaltbezogener Worte (vgl. hierzu: OLG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2016 - 1 Rev 70/15 in: BeckRS 2016, 10257, Rn. 15 m.w.N.).
  • KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Von dem Anwendungsbereich der Norm erfasst werden aber nicht alle zivilen Kleidungsstücke gleichen Aussehens, sondern nur solche, die sich durch Uniformiertheit auszeichnen und damit ihrem Charakter nach Uniformen oder Uniformteilen entsprechen (vgl. KG, Urteil vom 19.03.2001 - (3) 1 Ss 344/00 - 105/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
    Daraus folgt ein Analogieverbot in der Form, dass jede Rechtsanwendung ausgeschlossen ist, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 3 Ws 52/16

    Anklage "Scharia-Polizei" nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft zur

    2. In diesem Umfang wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 6. August 2015 (50 Js 180/14) betreffend alle Angeschuldigten mit Ausnahme des Angeschuldigten Y.S. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Wuppertal - große Strafkammer - mit der Maßgabe eröffnet, dass der Angeschuldigte S. (ebenso wie der Angeschuldigte S.) hinreichend verdächtig ist, den anderen Angeschuldigten Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 VersammlG, § 27 Abs. 1 StGB) geleistet zu haben.
  • LG Wuppertal, 27.05.2019 - 26 KLs 20/18

    Geldstrafen im Prozess um "Scharia-Polizei"

    Durch Urteil vom 21.11.2016 hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal (Az. 22 KLs 6/16) die Angeklagten in dieser Sache von dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Uniformverbot bzw. zu diesem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben freigesprochen.
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