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Familien- und Erbrechtsfälle Deutsche Gerichte wenden Scharia an

"Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia", sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen.
Muslime im Berliner Stadtteil Neukölln: 600 Goldmünzen nach der Scheidung

Muslime im Berliner Stadtteil Neukölln: 600 Goldmünzen nach der Scheidung

Foto: Hannibal Hanschke/ dpa

Angela Merkel

Berlin - In der Debatte um die Bedeutung des Islam für die deutsche Gesellschaft widersprechen führende Rechtsexperten Bundeskanzlerin . Die CDU-Politikerin hatte behauptet, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL.

Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden. Und sogar Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingehen, können in Deutschland Ansprüche geltend machen: Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes.

Immer wieder berufen sich deutsche Richter auf die Scharia: So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter.

In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren. In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die in Iran geltende Scharia. Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte.

Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei "Ausdruck der Globalisierung", sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, "wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches." Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verboten.

Mit seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit hatte Bundespräsident Christian Wulff in der Union eine Debatte über die Bedeutung des Islam für die deutsche Gesellschaft ausgelöst. Wulff hatte gesagt, das Christentum und das Judentum gehörten zweifelsfrei zu Deutschland. "Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland." Kritik kam vor allem von Seiten der CSU, die Rede sei missverständlich, hieß es. Zuletzt sagte auch Fraktionschef Voker Kauder (CDU) der "Bild"-Zeitung, er teile die Auffassung nicht, dass der Islam zu Deutschland gehöre.

Kanzlerin Merkel hatte Wulffs Worte verteidigt. Die CDU-Chefin bekräftigte allerdings: "Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia."

hut