Deutschland

Essen: Angst vor kriminellen Clan-Chef – Justiz weigert sich, Gerichtsverfahren durchzuführen

Essen: Angst vor kriminellen Clan-Chef – Justiz weigert sich, Gerichtsverfahren durchzuführen

Weil die Vertreter der Essener Justiz Angst vor einem schwerkriminellen Clan-Chef haben, musste sich dieser wegen diverser Straftaten nicht vor Gericht verantworten. Mehr noch: Der zuständige Richter ließ sogar Milde walten und verhängte in dessen Abwesenheit lediglich eine lächerliche Bewährungsstrafe gegen den mehrfach vorbestraften Zuwanderer.

von Matthias Neuberger

Je krimineller Migranten in der Bundesrepublik sind, umso weniger Furcht vor der Justiz müssen sie offenbar haben. In Essen ist es sogar noch schlimmer. In der Hochburg krimineller Clans sollte sich Bilal H., der als Oberhaupt des Al-Zein-Clans gilt, wegen diverser Straftaten vor Gericht verantworten, doch dazu kam es nicht. Der Richter lehnte es aus Angst ab, eine Verhandlung zu führen, da er befürchtete, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte.

Um sich nicht dem Zorn weiterer Clan-Mitglieder aussetzen zu müssen, beschloss die zahnlose Kuscheljustiz, einfach gar nicht erst einen Prozess anzusetzen. So läuft das heute in der BRD. Bei zugewanderten Straftätern werden die Grundsätze unserer Rechtsordnung schon einmal ausgehebelt. Im Falle eines Prozesses wären ein Dutzend Justizwachtmeister nebst Polizeiaufgebot nötig gewesen, „um eventuelle bedrohliche Situationen zum Nachteil der geladenen Zeugen, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft oder auch des Gerichts zu unterbinden“, berichtet in diesem Zusammenhang der Focus.

Anstatt mit der vollen Härte des Gesetzes gegen ein solches Szenario vorzugehen, kuschte die Justiz in Essen lieber vor den kriminellen Clan-Mitgliedern. Der Richter, welcher sich offenbar sehr um das Wohlergehen von Bilal H. sorgte, verhängte lieber einen kultursensiblen Strafbefehl. Wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz, Beleidigung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung erhielt der Clan-Chef nur eine lächerliche Bewährungsstrafe.

Dass man zugewanderte Kriminelle in Essen mit Samthandschuhen anfasst, durfte Bilal H. bereits mehrfach erleben. Eine gegen ihn verhängte Geldbuße in Höhe von 1.800 Euro zahlte er zum Beispiel einfach jahrelang nicht und es passierte – nichts. In Essen hatte man viel Verständnis dafür, dass der offiziell von Hartz IV lebende Migrant die geringen monatlichen Raten einfach nicht begleichen wollte.

Mitbürger Bilal H. konnte auch in der Vergangenheit stets auf das Wohlwollen seines Bewährungshelfers zählen. Trotz aller Rückfälle (sein Vorstrafenregister enthält mehr als ein Dutzend Einträge) stellte dieser ihm im Herbst 2016 ein positives Zeugnis aus. Sicher, da gebe es noch drei offene Strafverfahren, so der Tenor, aber ansonsten „zeigt sich der Klient offen und zur Zusammenarbeit bereit“.

Dass Bilal H. und seine Clan-Brüder selbstredend nicht von Hartz IV leben, sondern die monatlichen Transferleistungen lediglich als Zubrot betrachten, ist den Ermittlern wohlbekannt. Gegen die kriminellen Machenschaften, die etwa Diebstähle, Schutzgelderpressung oder Steuerhinterziehung umfassen, geht in Essen jedoch niemand ernsthaft vor. Anstatt derartige Kriminelle im hohen Bogen aus unserem Land zu werfen, lässt man sie ihre dubiosen Geschäfte beinahe ungestört erledigen. Der Berufsverbrecher behauptet übrigens, in Syrien geboren zu sein und erhält deshalb immer wieder einen Duldungsstatus für die BRD, obwohl die Behörden sich sicher sind, dass er in Beirut geboren ist.

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