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Judith Varga · Foto: Facebook

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren zur Gewährung des internationalen Schutzes für Flüchtlinge von Ungarn verletzt wurde, obwohl die “Transitzonen” bereits früher von der ungarischen Regierung geschlossen worden waren. Laut Justizministerin Judit Varga ist dies der Grund, warum die heutige Entscheidung materiell überholt ist, da die bei der nunmehrigen Entscheidung relevierten Umstände gar nicht mehr vorliegen. Die Transitzonen wurden geschlossen, doch die strenge Grenzkontrolle wurde beibehalten. Ungarn wird weiterhin seine Grenzen und die von Schengen-Europa schützen, schreibt die Ministerin auf ihrer Community-Seite.

Ungarn sei seinen EU-Verpflichtungen in Bezug auf das Verfahren zur Gewährung des internationalen Schutzes nicht nachgekommen, erklärte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in seinem Urteil. Nach Angaben des Gerichts habe Ungarn seine Verpflichtungen bei der Ausweisung illegaler Migranten nicht erfüllt. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission eingeleitet. Nach deren Angaben habe Ungarn gegen EU-Richtlinien verstoßen. Dieses Argument basiert auf der Tatsache, dass Migranten nur in Transitzonen die Möglichkeit hatten, Asyl zu beantragen, so dass nur eine begrenzte Anzahl von Menschen die Möglichkeit der Antragstellung hatte. Es wurde auch beanstandet, dass die Anträge nur in den Transitzonen entschieden wurden und dass die Migranten an diesen geschlossenen Orten auf die Entscheidung warten mussten.

Ungarn hatte zuvor argumentiert, dass es in der Migrationskrise notwendig war, von bestimmten Regeln der EU-Richtlinien abzuweichen, um die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten; dieses Argument wurde vom Europäischen Gerichtshof jedoch nicht akzeptiert.

Laut dem Verfassungsjuristen Zoltán Lomnici Jr. handelt es sich bei der vom Gericht verwendeten Argumentation nicht um eine rechtliche, sondern um eine politische Argumentation. Gemäß Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermöglichen die in der Entscheidung des EuGH genannten Verfahrens- und Zulassungsrichtlinien den Nationalstaaten, souveräne rechtliche Befugnisse für ihren Bereich auszuüben und Überlegungen zur öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit durchzusetzen, so Lomnici. Der EuGH teile mit seiner Entscheidung de facto die Argumentation der ungarischen Soros-Organisationen, die eine unkontrollierte Massen- und illegale Einwanderung befürwortet haben. (Vgl. dazu unseren Artikel: Europäische Justiz im Dienste von Soros?)

Lomnici erinnerte auch daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 22. November 2019 zugunsten des ungarischen Staates und somit teilweise gegen das nunmehrige Urteil des EuGH entschieden hat. Der Aufenthalt in der Transitzone von Röszke gilt demnach nicht als rechtswidrige Inhaftierung, wie der EGMR in seiner damaligen Entscheidung in zweiter Instanz erklärt hatte.

Laut einem Experten des ungarischen Helsinki-Komitees wurden seit 2016 50.000 “Migranten” aus Ungarn abgeschoben.

Quelle: Magyar Nemzet

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