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Der Europäische Gerichtshof bestätigte das belgische Gesetz, wonach Tiere auch von jüdischen und muslimischen Minderheitengruppen nicht ohne Betäubung geschlachtet werden dürfen.

Dem EuGH zufolge sind koscheres und halales Schlachten nicht mit dem Tierschutz vereinbar. In der Mitteilung wird auch betont, dass die Verordnung nicht die Bräuche und Traditionen religiöser Minderheiten einschränkt, sondern nur einen Aspekt davon, wodurch ein Gleichgewicht zwischen Tierschutz und den Riten jüdischer und muslimischer Gläubiger hergestellt wird. Tierschutzgruppen sympathisieren mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, religiöse Gruppen stimmen jedoch nicht mit dem Gesetz überein. Jüdische und muslimische Religionsführer warnen davor, dass die Verordnung die Religionsfreiheit einschränken und einen Präzedenzfall für die Einführung des Gesetzes in ganz Europa schaffen könnte.

Gemäß der zugrundeliegenden EU-Verordnung können die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass alle Mitgliedstaaten Tierschutz und Religionsfreiheit in Einklang bringen müssen.

7 Gedanken zu „Verbot von Koscher- und Halal-Schlachtung vom Europäischen Gerichtshof bestätigt“
  1. Religionsfreiheit darf niemals mit Tierquälerei einhergehen. Was ist das für eine abartige Religion, die es erforderlich macht, Tiere zu quälen, weil menschliche Hirngespinnste es so verlangen.
    Moslems dürfen auch ungestraft Ungläubige töten, weil Allah die Verantwortung übernimmt…
    Die sind alle krank im Kopf!

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  2. Dazu auch das hier – bitte auch die Kommentare darunter lesen:

    https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundeslaender-entlassen-mehr-als-950-gefangene-vor-weihnachten-a3406887.html

    https://www.epochtimes.de/kommentare/3406887

    “Viele Straffällige haben in diesem Jahr Haftaufschub erhalten, um in den Gefängnissen Platz zu schaffen für Quarantäne-Zwangsmaßnahmen.”

    Da fällt einem nix mehr ein. – Ich warte auf die in Matthäus 24 “Vom Kommen Christi” versprochene “Entrückung”.

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  3. Gilt das Urteil auch für Schlachtungen, die von Muslimen an Ungläubigen, sowie an ungehorsamen Ehefrauen und täglich nach einer Vergewaltigung abgeschlachteten, einheimischen Frauen und Mädchen durchgeführt werden ???

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