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In einem am 31. März 2021 ergangenen Urteil erklärte das Prager Gericht die Anforderung für tschechische Bürger, bei der Rückkehr von einer Auslandsreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, für verfassungswidrig. Die Entscheidung des Prager Gerichts wird am Montag, dem 5. April, in Kraft treten.

Der Präsident des Prager Gerichts, Aleš Sabol, erklärte dazu:

“Auch im Lichte der Bedrohungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist es nicht möglich, auf die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu verzichten. Das Recht der tschechischen Bürger auf freie Rückkehr in ihre Heimat kann nicht eingeschränkt werden, ohne dass dies absolut notwendig ist.”

Der Richter betonte, dass es gegen die Charta der Grundrechte und Freiheiten verstößt, tschechische Staatsbürger zu zwingen, sich de facto erzwungenermaßen in einem fremden Land aufzuhalten.

Nach Ansicht des Gerichts hat das Gesundheitsministerium nicht nachgewiesen, dass der PCR-Test für Bürger, die in das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückkehren wollen, notwendig ist: “Der Staat darf nicht darauf bestehen, dass man sich einem Test unterziehen muss, bevor man mit seinen Bürgern in Kontakt tritt. Folglich hat die Maßnahme keine Grundlage”.

Quelle: MTI


Ein Gedanke zu „Prager Gericht: negativer PCR-Test für Wiedereinreise nicht erforderlich“
  1. Gute Entscheidung – immerhin schon mal das. – Sollte Schule machen und die Einsicht und Vernunft sollte sich dann auch auf die I. ausdehnen.

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