Cum-Ex-Skandal
Steueranwalt Hanno Berger wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Seine Haftbeschwerde wurde abgeschmettert, das Bundesamt für Justiz will in ausliefern. Doch Hanno Berger wird sich dagegen wehren.

Pascal Ritter
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Deutsche Strafverfolger verlangen die Auslieferung von Hanno Berger. Er wird sich dagegen wehren.

Deutsche Strafverfolger verlangen die Auslieferung von Hanno Berger. Er wird sich dagegen wehren.

Keystone

Der einstige deutsche Steueranwalt Hanno Berger, der zurzeit in der Schweiz im Zusammenhang mit dem deutschen Cum-Ex-Skandal in Haft sitzt, wird sich gegen seine Auslieferung wehren. Dies stellte sein Anwalt auf Anfrage in Aussicht. Das Bundesamt für Justiz hatte am 20. August Bergers Auslieferung verfügt. Dagegen kann sich Berger innerhalb von 30 Tagen per Beschwerde ans Bundesstrafgericht wehren. Zunächst war offen, ob Berger dies tun wird. «Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren», zitierte die deutsche Presseagentur DPA Bergers Anwaltsbüro.

Gegenüber der «Schweiz am Wochenende» wollte sich Bergers Schweizer Anwalt nun ebenfalls nicht konkret zum Verfahren äussern, stellte aber klar: «Sie dürfen davon ausgehen, dass eine Beschwerde dagegen eingereicht wird.» Bereits gegen die Auslieferungshaft gelangte Berger mit einer Beschwerde ans Bundesstrafgericht. Sein Anwalt argumentierte unter anderem mit einer fehlenden Strafbarkeit der Berger in Deutschland vorgeworfenen Delikte und mit dem schlechten Gesundheitszustand seines Klienten. Das Gericht wies die Beschwerde ab.

Das Auslieferungsverfahren läuft auf Ersuchen der Justizministerien der deutschen Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen. Es geht um mutmasslich ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen in der Höhe von 391 Millionen Euro im Zuge des Cum-Ex-Deals.