CumEx CumCum

CumCum – der übersehene Bruder von CumEx

21.10.2021

  • CumCum-Geschäfte haben die deutschen Steuerzahler*innen nach neuen Schätzungen bisher über 28 Milliarden Euro gekostet. Das Problem wurde zu lange ignoriert und die Geschäfte erst im Jahr 2016 erheblich erschwert.
  • Als die Geschäfte endlich erschwert wurden, versuchten das Bundesfinanzministerium und einzelne Länderfinanzministerien offenbar, die Banken vor Rückforderungen zu schützen. Kein Wunder, dass bis Ende 2020 gerade mal 135 Millionen Euro zurückgeholt wurden, nicht mal ein halbes Prozent des Gesamtschadens.
  • Noch immer gibt es kaum Bemühungen, die illegal erstandenen Gelder zurückzuholen. Weder legen die Banken von sich aus ihre Rolle bei CumCum offen und zahlen die entsprechenden Gewinne freiwillig zurück, noch werden die Finanzämter oder die Staatsanwaltschaften systematisch in Sachen CumCum aktiv. Dabei wäre viel möglich, wenn jetzt gehandelt wird.

Gegen CumEx-Beschuldigte liegen inzwischen die ersten strafrechtlichen Urteile vor. Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem höchstrichterlich die Strafbarkeit der CumEx-Geschäfte und den Einzug von Geldern bestätigt. Die Urteile zwingen einige CumEx-Akteur*innen, die unrechtmäßigen Steuererstattungen aus CumEx-Geschäften an den Staat zurückzuzahlen. Nach dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zu CumEx gibt es nun einen in der Hamburger Bürgerschaft. Kurzum: Bei CumEx gibt es Bewegung bei der Aufklärung.

Ganz anders bei CumCum. Dabei geht es um Geschäfte der gleichen Familie und um einen geschätzten Schaden von über 28 Milliarden Euro. Bei CumCum, wie bei CumEx, werden Geschäfte um den Dividendenstichtag so arrangiert, dass am Ende Steuern erstattet werden, auf die der*die Empfänger*in in diesem Umfang keinen Anspruch hatte. Viele Täter*innen haben sich so Milliarden erschlichen. Während bei CumEx die strafrechtlichen Ermittlungen in vollem Gange sind, sind bei CumCum keine nennenswerten Aktivitäten auf Seite der Strafverfolgungsbehörden oder der Finanzämter zu beobachten.

Das Ausbleiben der juristischen Aufarbeitung reiht sich in eine lange Liste politischen Versagens in Sachen CumCum ein. Die CumCum-Geschäfte wurden nämlich zu lange ignoriert. Obwohl am 18. August 2015 CumCum sogar vom Bundesfinanzhof für grundsätzlich illegal erklärt wurde, dauerte es noch bis Juli 2016, bis die Geschäfte rückwirkend ab dem 01.01.2016 erheblich erschwert wurden. Das war nur der eine Teil des Skandals. Denn anstatt sich an die vollumfängliche juristische Aufarbeitung zu machen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2016 zusammen mit der hessischen Finanzverwaltung den Großteil der illegalen Geschäfte zunächst reingewaschen. Illegal erstandene Gelder von schätzungsweise über 28 Milliarden Euro sollten den Täter*innen überlassen werden.

Ein Skandal von einem immensen Ausmaß und ein Fehler, der erst im Juli 2021 final korrigiert wurde. Doch bis heute findet dazu kaum Aufklärung statt. Noch immer gibt es offenbar keine aktiven Bemühungen, die Gelder zurückzuholen. Über CumCum liegt ein großes Schweigen.

Wie funktionieren CumCum-Geschäfte?

Deutsche Unternehmen sind dazu berechtigt, sich die komplette Kapitalertragsteuer zurückerstatten zu lassen, die bei der Auszahlung von Unternehmensgewinnen (Dividenden) anfällt. Ausländische Unternehmen sind dazu nur in sehr beschränktem Umfang berechtigt. Das wird bei CumCum-Geschäften ausgenutzt. Von ausländischen Unternehmen gehaltene deutsche Aktien werden kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Institute übertragen, die sich dann die Kapitalertragsteuer vom Staat zurückerstatten lassen. Danach werden die Aktien zusammen mit den erstatteten Steuern zurückgeschickt.

Damit erhielten die ausländischen Institute die Dividenden faktisch steuerfrei in voller Höhe (also 100 Prozent), während gesetzlich lediglich eine besteuerte Ausschüttung in Höhe von 85 Prozent (für Institute aus Staaten mit einem Doppel­besteuerungs­abkommen) beziehungsweise 75 Prozent (für Institute aus Staaten ohne Doppel­besteuerungs­abkommen) vorgesehen gewesen wäre. Dies ist nach § 42 der Abgabenordnung jedoch illegal, denn bei diesen Geschäften geht es ausschließlich darum, einen Steuervorteil zu erzielen.

Da CumCum-Geschäfte wesentlich einfacher zu strukturieren waren als CumEx-Geschäfte, war hierfür weniger Aufwand und eine geringere kriminelle Energie erforderlich. Das macht sie jedoch nicht weniger illegal und zudem wurden sie von einer wesentlich breiteren Masse an Instituten getätigt. Ob die Volksbank Heilbronn, die Sparkasse Bodensee, die Landesbank Baden-Württemberg oder die mit Steuergeldern gerettete Commerzbank: Alle mischten mit!

Die Banken gewannen immer

CumCum war in Bankenkreisen allgemein bekannt. Ein Kenner der Szene erklärte Finanzwende:

„Alles, was gemacht werden konnte, wurde gemacht.“

Es gibt unzählige Variationen der CumCum-Geschäfte. Politik und Öffentlichkeit nahmen von diesen Geschäften lange Jahre kaum Notiz.

Ein Rechercheteam berichtete 2016 über 200 Geschäfte, an denen die Commerzbank beteiligt war, die missbräuchliche CumCum-Geschäfte darstellen könnten. Erst unter öffentlichem Druck erklärte die Commerzbank 2016, sich aus den Geschäften zurückzuziehen. Die Geschäfte seien zwar legal, doch seien sie „gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert“. Es handele sich um eine „weit verbreitete Praxis“ und alle Geschäfte seien im Einklang mit geltendem Recht geschehen. Dies allein zeigt, wie etabliert die Geschäfte waren.

Schockierend waren 2017 auch die Berichte über die DekaBank, denn die Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird deshalb anders als andere Institute auch direkt vom Finanzministerium beaufsichtigt. Bereits 2011 wurde das Ministerium nachweislich über die Geschäfte informiert, erklärte allerdings, es gebe keinen Handlungsbedarf.

Bis heute schweigen die Banken zu ihren CumCum-Geschäften. Während einige Banken ihre Rolle bei CumEx-Geschäften intern aufgearbeitet haben und Rückzahlungen tätigten, geschieht nichts dergleichen bei CumCum. Dabei wäre es essentiell wichtig, dass gerade Institute, wie die Sparkassen und Volksbanken, öffentlich ihre Rolle beleuchten, damit sich so etwas nicht wiederholt.

Politik im Interesse der Banken

Der deutsche Staat schien CumCum viele Jahre lang hinzunehmen, so als könne man nichts dagegen tun. Schon seit den 70er-Jahren versuchten Banken, mit diesen rein steuerlich motivierten Geschäften ohne gesellschaftlichen Mehrwert ihre Gewinne auszuweiten. Damals gab es Versuche, Prüfungen einzuführen, damit rein steuergetriebene CumCum-Geschäfte verhindert werden können. Doch diese Prüfungen wurden kurz darauf wieder gestoppt, zum Vorteil der Banken. Eine Neuregelung um die Jahrtausendwende sollte diesen Fehler eigentlich beheben, erwies sich jedoch als untauglich. Auch als es ab 2010 immer wieder konkretere Hinweise gab, wurde nicht eingeschritten.

Es gab einen Lösungsansatz, der auch von anderen Ländern wie Australien schon länger umgesetzt worden war. In Australien müssen Aktien unter anderem mindestens 45 Tage in einem Zeitraum von 91 Tagen um den Dividendenstichtag gehalten werden, um Anspruch auf die Steuererstattung zu haben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch ein entsprechendes wirtschaftliches Risiko auf die Halter*innen von Aktien überführt wird. Wer keinerlei Risiken der Aktien übernimmt, kann kein*e wirtschaftliche*r Eigentümer*in der Aktien sein und ist damit auch nicht zur Erstattung der verbundenen Steuern berechtigt. Diese Regelung wurde im Juli 2016 mit dem Investment­­steuer­­reform­­gesetz endlich auch in Deutschland rückwirkend zum Jahresbeginn 2016 eingeführt. Die CumCum-Geschäfte in ihrer bisherigen Form waren danach nicht mehr durchführbar.

Die BMF-Schreiben von 2016 und 2017

Nun stellte sich die Frage, wie mit den bisherigen Geschäften umzugehen sei. Das Investmentsteuergesetz klärte ja nur die Frage, welche Geschäfte in Zukunft möglich sind. Bereits 2015 hatte der Bundesfinanzhof in einem Urteil CumCum als illegal eingestuft, es drohten also milliardenschwere Rückzahlungen der Banken an den Fiskus, wenn die Finanzbehörden die vor 2016 erfolgten Geschäfte dieser Rechtsprechung folgend als illegal einstufen würden. Was folgte, waren zwei BMF-Schreiben mit fataler Wirkung. Sie wurden erst im Juli 2021 stillschweigend ersetzt. Eine wichtige, aber vollkommen verspätete Korrektur. Noch immer gibt es keine Aufklärung bezüglich der Hintergründe der folgenreichen Schreiben.

Das erste Schreiben 2016: „Skrupellose Kumpanei mit den Banken“

Am 11.11.2016 schickte das Bundes­finanz­ministerium ein Schreiben an die Länder. Der Impuls für dieses Schreiben ging nach Finanzwende-Informationen vom hessischen Finanzministerium aus. In dem Schreiben wurden Geschäfte mit einer „positiven Vorsteuerrendite“ quasi nachträglich legalisiert. Das trifft auf den Großteil der CumCum-Geschäfte zu. So kam schnell der Verdacht auf, dass hier Banken Rückzahlungen in Milliardenhöhe erspart werden sollten. Die Banken wären fein raus und die Steuerzahlenden wären auf der Rechnung sitzen geblieben – keine 10 Jahre nach der Finanzkrise sollte eine erneute Bankenrettung stattfinden – allerdings weitgehend unbemerkt.

Der Verdacht erhärtete sich noch weiter, nachdem die hessische Finanzverwaltung schnell im Sinne des Schreibens gehandelt hatte. Die Verwaltung wies ihre Finanzämter an, Prüfungen an beteiligten Banken abzuschließen. Genau eine Woche nach dem BMF-Schreiben wurden die hessischen Bankprüfer*innen angewiesen, CumCum-Geschäfte durchzuwinken. Der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans kritisierte das Vorgehen Hessens scharf und sprach von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion, mit der das BMF sein Schreiben […] an die Länder geschickt hat.“ Das Vorgehen sei eine „skrupellose Kumpanei mit den Banken“. Kurz bevor das Schreiben herausgeschickt wurde, versuchte er noch das Schreiben zu stoppen. Es ist wohl einmalig in der deutschen Geschichte, dass ein Ministeriumsschreiben entgegen eines eindeutigen Ländervotums herausgeschickt wurde.

Auf einer Finanz­minister­konferenz kurz nach Erscheinen des ersten Schreibens votierte die Mehrheit der Minister*innen für Ergänzungen und Klarstellungen in dem Schreiben.

Das zweite Schreiben 2017: „Ein Offenbarungseid“

Im Sommer 2017 wurde dann das zweite BMF-Schreiben in Sachen CumCum verschickt. Leider schrieb das zweite Schreiben nur ein nächstes Kapitel in dem Skandal, anstatt diesen zu beenden.

Denn das Ministerium gestand die Fehler des ersten Schreibens nicht ein und brachte auch keine vollumfängliche Aufarbeitung auf den Weg, inklusive der Verfolgung vergangener Geschäfte. Im Gegenteil, das Bundes­finanz­ministerium setzte eine unnötige zeitliche Grenze im Jahr 2013. Es werden also nur Fälle ab 2013 aufgearbeitet. Es gab und gibt keinen sachlichen Grund dafür, erneut einen Großteil der Geschäfte vor einem Aufgreifen durch die Finanzbehörden zu schützen. Trotz der starken Kritik am ersten Schreiben schützte das Finanzministerium (BMF) noch immer die Interessen der Banken.

Prof. Christoph Spengel (CumEx/CumCum-Experte von der Universität Mannheim) zog folgendes Fazit zu dem zweiten BMF-Schreiben von 2017:

„Die Bundesregierung sowie mehrheitlich auch die Länderregierungen verweigern sich beharrlich eines beherzten Aufgreifens des vermutlich größten Steuerskandals in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch die Länderfinanzverwaltungen blockieren beharrlich die Aufdeckung von CumCum-Geschäften. Es kann auch sein, dass diese CumCum-Geschäfte in der Vergangenheit fachlich falsch eingeschätzt worden sind. Die Schreiben des Bundes­finanz­ministeriums vom 11.11.2016 sowie vom 17.7.2017 sind ein Offenbarungseid, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Es dauerte bis Juli 2021, bis beide Schreiben stillschweigend ersetzt und die Fehler korrigiert wurden. Die neuen Schreiben beinhalten nun weder die Rahmensetzung auf Geschäfte mit einer „positiven Vorsteuerrendite“ noch eine zeitliche Begrenzung auf Geschäfte seit 2013. Der vollumfänglichen Aufarbeitung der Fälle, einerseits juristisch durch die Strafverfolgungsbehörden und andererseits verwaltungstechnisch durch die Finanzämter, die die Gelder zurückfordern müssen, steht nun nichts mehr im Wege. Die verspätete Korrektur bedeutet aber, es wurden fünf Jahre verloren, die bereits aktiv für die juristische Aufarbeitung hätten genutzt werden können. Es könnte nun von großem Nutzen sein, wenn das Finanzministerium seinen neuen Schreiben Taten folgen lässt und bei den Länderbehörden die Umsetzung der Schreiben anmahnt.

Banken sehen Gefahr in Rückforderungen

In der Folge des zweiten BMF-Schreibens startete die Finanzaufsicht BaFin eine Umfrage unter den Banken, ob diese an den CumCum-Geschäften beteiligt waren und Rückforderungen durch die Finanzämter befürchten. Die Umfrage ergab, dass 85 Banken CumCum-Geschäfte durchgeführt haben und 77 mit Rückforderungen von insgesamt über 500 Millionen Euro rechneten.

Die BaFin sorgte sich damals, dass vor allem kleinere Banken sich mögliche Rückforderungen nicht leisten können. Die inzwischen zurückgestellten Gelder einzelner Banken kommen keineswegs an den Betrag heran, der tatsächlich zurückgefordert werden könnte und sollte. Denn in Wahrheit beläuft sich der Schaden durch CumCum-Geschäfte schätzungsweise auf mehrere Milliarden – selbst wenn nur Geschäfte ab 2013 betrachtet werden. Es ist zudem unverständlich, warum in Folge der Umfrage keine entsprechenden Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen einen klaren Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaften oder Finanzämter aufnehmen müssten. Vor allem die Finanzämter hätten schnell reagieren können. Weil die Beweislast auf Seiten der Banken liegt, könnten sie viel einfacher das Geld zurückholen als die Staatsanwaltschaften.

Was müsste jetzt geschehen?

Bis heute gibt es keine nennenswerte juristische Aufklärung der CumCum-Geschäfte. Dabei verjähren bereits Jahr für Jahr Fälle. Allerdings könnte ein Urteil des Finanzgerichts Hessen aus dem Januar 2020 Veränderung bringen. Das Finanzgericht Hessen fand deutliche Worte für entsprechende Geschäfte und erklärte sie klar als „steuerlichen Gestaltungsmissbrauch“. Zusätzlich lassen die neuen BMF-Schreiben von Juli 2021 erhoffen, dass nun der politische Wille da ist, um die Geschäfte vollumfänglich aufzuarbeiten. CumCum-Geschäfte konnten bisher vor Gericht genauso wenig verteidigt werden wie CumEx-Geschäfte. Verschiedene Akteur*innen könnten nun Bewegung in die Aufklärung und Aufarbeitung bringen:

1) Die beteiligten Banken

Am einfachsten wäre es, wenn alle beteiligten Banken von sich aus die Aufarbeitung voranbringen. Sie müssten klären, in welchem Umfang sie sich an den Geschäften beteiligt haben. Zusätzlich müssten sie den Schaden berechnen, den sie dem Staat schulden und diesen zurückzahlen. Insbesondere bei Instituten in öffentlicher Trägerschaft fragt man sich, warum Mitglieder in Verwaltungsräten oder die entsprechenden Akteur*innen in der Gesellschafterversammlung eine solche Vorgehensweise nicht durchsetzen.

2) Die Staats­anwalt­schaften

Staatsanwaltschaften sind dazu verpflichtet, Ermittlungen zu starten, sobald es einen Anfangsverdacht einer Tat gibt. Nachdem der Bundesfinanzhof die Geschäfte grundsätzlich für illegal erklärt hat, hätten Staatsanwaltschaften mit den Ermittlungen beginnen können. Genauso nach der BaFin-Umfrage, die zeigte, dass Banken sogar mit Rückzahlungen rechnen. Angesichts des großen Volumens der Geschäfte und der Vielzahl der beteiligten Institute würde sich von staatlicher Seite die Einrichtung entsprechender Ermittlungskommissionen ökonomisch eindeutig lohnen. Bei CumEx ist das in NRW viel zu spät und erst nach öffentlichem Druck erkannt worden.

3) Die Finanzbehörden der Länder

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung könnten die Finanzbehörden der Länder tätig werden, die Aktivitäten der Banken untersuchen und die CumCum-Gewinne zurückfordern. Das ist ohne entsprechende personelle Ausstattung nicht zu leisten. Insofern ist das eine Aufgabe der Behördenleitung bzw. eine politische Aufgabe, hier angesichts der großen Volumina einen entsprechenden Schwerpunkt zu setzen. Bisher sind entsprechende Bemühungen in den Bundesländern nicht zu erkennen. Antworten der hessischen Landesregierung auf parlamentarische Anfragen der SPD-Fraktion versuchen zwar den Anschein von Aktivität zu erwecken, weisen aber in der Sache auf eine abnehmende Personalausstattung hin, die wiederum die zu geringen Fallzahlen und das zu geringe bisher zurückgeforderte Volumen an CumCum-Gewinnen erklärt.

4) Das Bundes­finanzministerium

Der Schritt, die bankenfreundlichen Schreiben aus 2016 und 2017 zu ersetzen, war überfällig und wichtig. Nun könnte einerseits die Entstehung der Schreiben beleuchtet werden, um festzustellen, wer für deren Inhalt die politische Verantwortung trägt. Andererseits könnte jetzt das Momentum der neuen Schreiben genutzt und die Geschäfte endlich vollumfänglich aufgearbeitet werden. Das BMF kann an die zuständigen Länderbehörden herantreten, damit diese schnellstmöglich in die Gänge kommen. Das könnte auch dafür sorgen, dass die Länder ihre Behörden mit dem benötigten Personal ausstatten.

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