Klage gegen Gesetz zur Strompreisbremse: Ökostromer ziehen nach Karlsruhe

Etliche Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche halten das Gesetz für „finanzpolitisch einmalig“ konzipiert – und meinen das nicht positiv.

Steckdosen mit Steckern

Der Steckdose sieht man nicht an, wo der Strom herkommt – und auch nicht, wie der Preis gemacht wird Foto: dpa

FREIBURG taz | 26 Unternehmen der Ökostrombranche haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung im Zuge der „Strompreisbremse“ eingereicht. Die Betreiber von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken sehen dadurch ihre Grundrechte verletzt, konkret die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. In der eingereichten Beschwerdeschrift der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue ist von einer „unzulässigen Sonderabgabe“ die Rede.

Der Chefjurist des Ökostromers Lichtblick, Markus Adam, sagte, es sei zwar sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen bei hohen Energiekosten entlaste. Die Erlösabschöpfung sei aber das falsche Instrument. Schließlich habe der Staat „mit dem Steuerrecht ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen“.

Auslöser der Beschwerde ist das Strompreisbremsegesetz, das seit Dezember nach einem komplizierten Schlüssel Einnahmen von Ökostromerzeugern abschöpft. Mit dem Geld subventioniert der Staat den Strompreis für Endkunden. Allerdings zählen bei der Abschöpfung nicht die realen Einnahmen, sondern an den kurzfristigen Börsenpreisen orientierte überwiegend fiktive Erlöse. Juristen sprechen von einer „fingierten Berechnung“.

Hat zum Beispiel ein Betreiber seinen Ökostrom langfristig zum Fixpreis verkauft, kann es ihm passieren, dass der Staat aufgrund hoher Spotmarktpreise einen Gewinn abschöpft, den der Stromproduzent nie erzielt hat. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Verstoß gegen Steuerpraxis

Lichtblick nennt diesen Eingriff in den Markt „finanzpolitisch einmalig“ und einen „schweren politischen Fehler“. Zumal nicht nur Steuern auf fiktive Einnahmen erhoben werden, die Ausgaben bleiben zugleich außen vor – ein Verstoß gegen die etablierte Steuerpraxis, die sich am Gewinn orientiert, nicht am Umsatz.

Nicht zuletzt halten die Beschwerdeführer es für rechtswidrig, dass es versäumt wurde, die Abschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf zu begrenzen. Die Entspannung an den Energiemärkten hat die „Strompreisbremse“ inzwischen größtenteils hinfällig gemacht. Die Bundesregierung rechne statt der erwarteten 43 Milliarden Euro nur noch mit einem Bedarf von 1,4 Milliarden, zitiert Lichtblick Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). So gesehen müsste die Erlösabschöpfung sofort enden.

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