19.04.2023 Finanzen — Antrag — hib 280/2023

CDU/CSU fordert Untersuchungsausschuss zu Warburg/Cum-Ex

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einen zweiten Untersuchungsausschuss einsetzen, der die Umstände der Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Steuergestaltungen untersuchen soll. Nach einem von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag (20/6420) sollen dem Untersuchungsausschuss zwölf ordentliche Mitglieder angehören. Die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-Fraktion sollen jeweils drei Mitglieder stellen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeweils zwei Mitglieder. Jeweils ein Mitglied sollen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stellen.

Der Ausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der Warburg-Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit dem 1. Januar 2011 aufklären. Untersucht werden soll unter anderem, welche Prüfungen und Entscheidungen es im Zusammenhang mit den zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank gab. Ermittelt werden soll, welche Stellen in Hamburg und im Bund die politische Verantwortung dafür tragen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf.

Daher soll der Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, welches die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte und was die Gründe dafür waren. Geklärt werden soll, ob Hamburg 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung veranlasst worden und aus welchem Anlass das Ministerium tätig geworden war. Geklärt werden soll auch, welche Kontakte es zwischen Vertretern der Warburg-Bank und dem damaligen Bürgermeister Scholz, dem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) sowie weiteren Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben hat. Kontakte des damaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und des früheren Innensenators Alfons Pawelczyk (SPD) im Zusammenhang mit dem Steuerfall Warburg sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll der Ausschuss der Frage nachgehen, ob es Spenden und Zuwendungen an die die Hamburger Regierung tragenden Parteien von der Warburg-Bank, von mit ihr verbundenen Unternehmen oder von Gesellschaftern der Bank gab.

Zur Rolle des heutigen Bundeskanzlers heißt es in dem Antrag, dass sich Scholz am 1. Juli 2020 in einer Aussage vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages konkret an ein Treffen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, am 10. November 2017 habe erinnern können. Das sei auch im Protokoll der Sitzung so festgehalten. Kurz nach dem 1. Juli 2020 seien zwei weitere Treffen von Scholz und Olearius bekannt geworden sowie ein von Scholz initiiertes Telefonat mit Olarius. In einer weiteren Befragungen am 9. September 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie am 30. April 2021 im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft habe Scholz dann jedoch erklärt, dass er sich nicht an die Treffen erinnere. Nach Ansicht der Unionsfraktion wirft dieser „rasante und umfassende Gedächtnisverlust des Bundeskanzlers“ die Frage auf, ob es um einen „tatsächlichen oder taktischen Erinnerungsverlust“ gehe und ob Scholz der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt habe.

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